Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 04.02.2026

AGB Harmony in Motion

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen “Pferdeosteopathie HARMONY IN MOTION” Nancy Stuckert, nachfolgend „Therapeut“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, für den Behandlungsvertrag gemäß § 611 BGB, alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdeosteopathie, Unterrichtseinheit, Betreuung der Pferde und jegliche zustande kommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot vom Therapeuten bezüglich therapeutischer Betreuung und Unterrichtseinheiten annimmt und sich an den Therapeut zum Zwecke der Beratung, Diagnose, Training und Therapie wendet. Der Vertrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Der Vertrag tritt mündlich oder durch schlüssiges Verhalten ebenso in Kraft. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen dem Therapeut und dem Tierhalter. Auch bei einer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen (E-Mail, WhatsApp, SMS etc.) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Vertrag als erteilt. Mit dem Zustandekommen des Vertrages treten die AGB in Kraft. Der Tierhalter ist über die zu entstehenden Kosten vor Zustandekommen des Vertrages aufgeklärt worden. Der Therapeut behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch vom Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt der Therapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. Eine Trainingseinheit kann jederzeit im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Pferdes oder aus Sicherheitsgründen vorzeitig durch Harmony in Motion beendet und trotzdem zum vollen Preis berechnet werden, ebenso, wenn auf Wunsch des Tierhalters die Einheit abgebrochen wird. Die Behandlung- und/ oder Trainingseinheit findet bei jedem Wetter statt, auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist.

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen sowie die jeweils entstehenden Fahrtkosten zu vergüten. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar oder per Online-Überweisung nach Erstellung der Rechnung zu entrichten. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern, bleiben vorbehalten. Die Kosten für die Behandlung und/ oder Trainingseinheit werden in Rechnung gestellt und die Rechnung per Mail oder Whatsapp zugestellt. Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Vor Beginn der Therapie und/ oder Trainingseinheit kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48 Stunden vor Termin, kann die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” die Behandlung und/ oder Trainingseinheit i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin kann Harmony in Motion die Behandlung und/ oder Trainingseinheit in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.

§ 5 Aufzeichnungen und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION”. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Der Therapeut verweist hierzu ausdrücklich auf die gesonderte Datenschutzerklärung. Die Weitergabe von Dokumenten (Befundbericht, Trainingsplan etc.) an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung von der Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” nicht zulässig und untersagt.

§ 6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie und/ oder Trainingseinheit bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie und/ oder Training. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 dieser Bedingungen verwiesen.

§ 7 Behandlung des Tieres in Anwesenheit des Besitzers

Der Tierhalter unterstützt die Therapeutin während der Behandlung nach seinen Möglichkeiten. Der Tierhalter verpflichtet sich bei Einwilligung in die Behandlung und/ oder Trainingseinheit dazu, dass das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung haftpflichtversichert ist. Bekannte tierärztliche Befunde sind der Therapeutin vor der Behandlung mitzuteilen.

Weiterhin verpflichtet sich der Tierhalter, den Therapeut über Gefahren, die von dem Tier ausgehen können, vorab aufzuklären. Hierzu gehören insbesondere Verhaltensmuster, die für den Therapeut eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten und Infektionskrankheiten.

§ 7.1 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung und/ oder Trainingseinheit seines Tieres/seiner Tiere durch die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” in seiner Abwesenheit, übernimmt der Therapeut keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in ihrem Beisein.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt der Therapeut keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt der Therapeut keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” zusammenarbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet der Therapeut nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet der Therapeut hierfür nicht. Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” garantiert keinen Heilungserfolg.

§ 9 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg