Stand 04.02.2026
AGB Harmony in Motion
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes
vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen “Pferdeosteopathie
HARMONY IN MOTION” Nancy Stuckert, nachfolgend „Therapeut“ genannt,
und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder
Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“
bezeichnet, für den Behandlungsvertrag gemäß § 611 BGB, alle
Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdeosteopathie,
Unterrichtseinheit, Betreuung der Pferde und jegliche zustande
kommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten), soweit
zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart
wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot vom
Therapeuten bezüglich therapeutischer Betreuung und
Unterrichtseinheiten annimmt und sich an den Therapeut zum Zwecke
der Beratung, Diagnose, Training und Therapie wendet. Der Vertrag muss
nicht zwingend schriftlich erfolgen. Der Vertrag tritt mündlich oder durch
schlüssiges Verhalten ebenso in Kraft. Sämtliche Untersuchungen und
Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen
dem Therapeut und dem Tierhalter. Auch bei einer mündlichen,
telefonischen oder schriftlichen (E-Mail, WhatsApp, SMS etc.) Vereinbarung
bzw. Zustimmung gilt der Vertrag als erteilt. Mit dem Zustandekommen
des Vertrages treten die AGB in Kraft. Der Tierhalter ist über die zu
entstehenden Kosten vor Zustandekommen des Vertrages aufgeklärt
worden. Der Therapeut behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne
Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine
Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch
mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche
Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft
erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden
des Tieres handelt, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder
aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch vom Therapeuten für die bis zur Ablehnung
entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das
Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt,
kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen
Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen.
Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB
sowie auf Grundlagen der AGB. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich
von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt der Therapeut
keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels.
Eine Trainingseinheit kann jederzeit im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit
des Pferdes oder aus Sicherheitsgründen vorzeitig durch Harmony in
Motion beendet und trotzdem zum vollen Preis berechnet werden, ebenso,
wenn auf Wunsch des Tierhalters die Einheit abgebrochen wird.
Die Behandlung- und/ oder Trainingseinheit findet bei jedem Wetter statt,
auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die
Therapieleistungen sowie die jeweils entstehenden Fahrtkosten zu
vergüten. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie
“HARMONY IN MOTION” richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der
Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in
bar oder per Online-Überweisung nach Erstellung der Rechnung zu
entrichten. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher
erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die
in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von
Fehlern, bleiben vorbehalten.
Die Kosten für die Behandlung und/ oder Trainingseinheit werden in
Rechnung gestellt und die Rechnung per Mail oder Whatsapp zugestellt.
Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer
berechnet.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie und/ oder Trainingseinheit kann der Pferdehalter
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den
Tierhalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48
Stunden vor Termin, kann die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION”
die Behandlung und/ oder Trainingseinheit i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter
Leistung abrechnen. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin kann
Harmony in Motion die Behandlung und/ oder Trainingseinheit in voller
Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann
jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie
kündigen. Die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” kann dann
jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in
Rechnung stellen.
§ 5 Aufzeichnungen und Daten
Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch die
Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” für die Dokumentation des
Therapieverlaufs bzw. Therapieerfolgs gefertigt werden und
Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von
Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION”. Der Tierhalter hat keinen
Anspruch auf die Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf
Antrag gewährt. Das Recht auf Aushändigung von Kopien auf eigene
Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich
ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen,
insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa
bestehenden Schweigepflicht. Der Therapeut verweist hierzu ausdrücklich
auf die gesonderte Datenschutzerklärung. Die Weitergabe von
Dokumenten (Befundbericht, Trainingsplan etc.) an Dritte sowie deren
Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung
ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung von der
Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” nicht zulässig und untersagt.
§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten,
Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse
spätestens bei Beginn der Therapie und/ oder Trainingseinheit bekannt zu
geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu
identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie und/ oder Training.
Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird
auf § 8 dieser Bedingungen verwiesen.
§ 7 Behandlung des Tieres in Anwesenheit des Besitzers
Der Tierhalter unterstützt die Therapeutin während der Behandlung nach
seinen Möglichkeiten. Der Tierhalter verpflichtet sich bei Einwilligung in
die Behandlung und/ oder Trainingseinheit dazu, dass das Tier zum
Zeitpunkt der Behandlung haftpflichtversichert ist. Bekannte tierärztliche
Befunde sind der Therapeutin vor der Behandlung mitzuteilen.
Weiterhin verpflichtet sich der Tierhalter, den Therapeut über Gefahren, die
von dem Tier ausgehen können, vorab aufzuklären. Hierzu gehören
insbesondere Verhaltensmuster, die für den Therapeut eine
Gesundheitsgefahr darstellen könnten und Infektionskrankheiten.
§ 7.1 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers
Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein
Einverständnis zur Behandlung und/ oder Trainingseinheit seines
Tieres/seiner Tiere durch die Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” in
seiner Abwesenheit, übernimmt der Therapeut keinerlei Haftung für die
vom Tier verursachten Schäden in ihrem Beisein.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind
– soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle
Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier
verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdeosteopathie
“HARMONY IN MOTION” haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung
zurückzuführen sind, übernimmt der Therapeut keine Haftung. Für
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt der
Therapeut keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei
Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an
Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” gemeldet werden. Tierärzte,
Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler
und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese
mit Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” zusammenarbeiten
und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie
vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet der
Therapeut nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund
Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden
Informationspflichten ein, haftet der Therapeut hierfür nicht.
Pferdeosteopathie “HARMONY IN MOTION” garantiert keinen
Heilungserfolg.
§ 9 Datenschutz nach DSGVO
Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des
Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert.
Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt.
Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen
und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann
nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon
entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die
Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im
Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das
Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu
verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften
verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen
oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit
sofortiger Wirkung die Schweigepflicht
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg